Rechtsgebiete


Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst das gesamte materielle Privatrecht und auch alle Rechtsnormen, die der Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen, wie z.B. die (öffentlich-rechtlichen) Vorschriften des Zivilprozessrechts und Gerichtsverfassungsrechts.

Arbeitsrecht

Unter dem Begriff Arbeitsrecht versteht man die Gesamtheit der Gesetze, Vorschriften und Präzedenzentscheidungen von Gerichten, insbesondere Arbeitsgerichten, welche die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Der Arbeitsvertrag bildet den Grundpfeiler des Arbeitrechts

Baurecht

Unter Baurecht sind diejenigen Normen des Privat- und Verwaltungsrechts zu verstehen, die sich auf Art und Ausmaß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die Ordnung der Bebauung und die Rechtsverhältnisse der an der Erstellung eines Bauwerks Beteiligten beziehen.

Strafrecht

Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Rechtsfolgen festgelegt sind

Vertragsrecht

Unter dem Terminus Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss) und die Wirkungen von Verträgen regeln.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist im deutschen Recht eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet

Erbrecht

Das deutsche Erbrecht ist im fünften Teil des BGB zu finden und beginnt mit dem § 1922. Es regelt inhaltlich den übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht.

Notar

Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Ebenso ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig.